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BVerfG, 09.05.2017 - 1 BvQ 21/17 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 3 Abs 1 S 1 StVG, § 3 Abs 2 StVG
Ablehnung des Erlasses einer eA zur "Rückgabe von Fahrerlaubnis und Führerschein" - offensichtliche Aussichtslosigkeit des Begehrens in der Hauptsache, soweit derzeit ersichtlich - rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer eA zur "Rückgabe von Fahrerlaubnis und Führerschein" - offensichtliche Aussichtslosigkeit des Begehrens in der Hauptsache, soweit derzeit ersichtlich
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Ablehnung des Erlasses einer eA zur "Rückgabe von Fahrerlaubnis und Führerschein" - offensichtliche Aussichtslosigkeit des Begehrens in der Hauptsache, soweit derzeit ersichtlich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
Auszug aus BVerfG, 09.05.2017 - 1 BvQ 21/17
Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG liegen nicht vor, weil die in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde, soweit aus dem Vorbringen der Antragstellerin zur Zeit ersichtlich, offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 71, 350 ; 82, 310 ; stRspr). - BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85
Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung …
Auszug aus BVerfG, 09.05.2017 - 1 BvQ 21/17
Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG liegen nicht vor, weil die in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde, soweit aus dem Vorbringen der Antragstellerin zur Zeit ersichtlich, offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 71, 350 ; 82, 310 ; stRspr).