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   BVerfG, 09.05.2017 - 1 BvQ 21/17   

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https://dejure.org/2017,15667
BVerfG, 09.05.2017 - 1 BvQ 21/17 (https://dejure.org/2017,15667)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.2017 - 1 BvQ 21/17 (https://dejure.org/2017,15667)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 1 BvQ 21/17 (https://dejure.org/2017,15667)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 3 Abs 1 S 1 StVG, § 3 Abs 2 StVG
    Ablehnung des Erlasses einer eA zur "Rückgabe von Fahrerlaubnis und Führerschein" - offensichtliche Aussichtslosigkeit des Begehrens in der Hauptsache, soweit derzeit ersichtlich

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur "Rückgabe von Fahrerlaubnis und Führerschein" - offensichtliche Aussichtslosigkeit des Begehrens in der Hauptsache, soweit derzeit ersichtlich

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur "Rückgabe von Fahrerlaubnis und Führerschein" - offensichtliche Aussichtslosigkeit des Begehrens in der Hauptsache, soweit derzeit ersichtlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2017 - 1 BvQ 21/17
    Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG liegen nicht vor, weil die in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde, soweit aus dem Vorbringen der Antragstellerin zur Zeit ersichtlich, offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 71, 350 ; 82, 310 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85

    Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2017 - 1 BvQ 21/17
    Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG liegen nicht vor, weil die in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde, soweit aus dem Vorbringen der Antragstellerin zur Zeit ersichtlich, offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 71, 350 ; 82, 310 ; stRspr).
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